Der mittlere Schulabschluss (MSA)
Seit dem Schuljahr 2005/06 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler, die den mittleren Schulabschluss erwerben wollen, einer zentral vorgegebenen Abschlussprüfung unterziehen. Diese besteht aus folgenden Teilen:
einer schriftlichen Arbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Zur ersten Fremdsprache gehört zusätzlich eine Prüfung im Hörverständnis und ein Interview, das natürlich ausschließlich in dieser Fremdsprache durchgeführt wird.
Weiterhin muss eine Präsentation eines selbst gewählten Themas erfolgen, wobei im Wesentlichen die Form der Darbietung, weniger der Inhalt bewertet wird.
Das Bestehen dieser Prüfungen, ein Ausfall kann ausgeglichen werden, ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des MSAs. Zusätzlich müssen die Leistungen (Zensuren) in der gesamten 10. Jahrgangsstufe bestimmten Mindestanforderungen genügen.
Verpflichtet zur Teilnahme sind alle Schülerinnen und Schüler der Gymnasien und Realschulen. An den Gesamtschulen sind die Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet, die mindestens zwei E-Kurse besucht haben. Aber auch die, die diese Bedingungen nicht erfüllt haben, können sich freiwillig zur Teilnahme melden.
Die Teilnahme an den Hauptschulen ist generell freiwillig.
Im Frühjahr 2006 haben die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss zum ersten Mal in Berlin stattgefunden. An allen Schulen wurden die Prüfungen zeitgleich durchgeführt. Die Aufgabenstellungen waren identisch.


