Anmeldung für den neuen 7. Jahrgang

Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2025/2026 ist vom 06.März bis 14.März 2025.
Anmeldungen vor und nach diesem Zeitraum sind nicht über die Schule möglich.
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an das Schulamt.

Das Buchen von Terminen für die Anmeldung ist ab 30.01.2025 freigeschaltet.

Die persönlichen Gespräche mit Ihnen und Ihrem Kind finden vom 06.März bis 14.März 2025 an folgenden Tagen/Zeiten statt:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Donnerstag, den 13.03.2025: 15:00 Uhr – 18:00 Uhr

Eine Elterninformationsveranstaltung findet im Rahmen des „Tages der offenen Tür“ statt.  Flyer_TdoT_2025.pdf

Besprechen Sie vor der Anmeldung mit Ihrem Kind die Wahl der Wahlpflichtfächer. Es müssen aus dem Bereich Wahl A und Wahl B jeweils ein Fach gewählt werden (siehe Tabelle unten). Für die Profilklassen gelten gesonderte Aufnahmebedingungen, die Sie gerne  im Aufnahmegespräch besprechen können.
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Fachbereiche.

Wahlfplichtangebot 7. Jahrgang 2024/2025
Die Aufnahme Ihres Kindes kann nicht garantiert werden und ist unabhängig von der Reihenfolge der Anmeldung. Sie richtet sich nach den Bestimmungen der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Wir bieten im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts zwei Profilklassen an, Musik mit Schwerpunkt Gesang und Bilingualer Unterricht in Englisch. Die Aufnahme erfolgt nach bestimmten Eignungskriterien bzw. Eignungstests. Je nach Nachfrage werden wir eine Klasse mit dem Schwerpunkt Politische Bildung einrichten.

 

Persönliche Anmeldung mit Ihrem Kind mit einem online reserviertem Termin

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Bitte beachten: Die Termine können ab 30.01.2025 ausschließlich online gebucht werden.

Anmeldegespräche:
Zum persönlichen Gespräch kommen Sie bitte mit Ihrem Kind!

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Donnerstag, den 13.03.2025: 15:00 Uhr – 18:00 Uhr

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem reservierten Termin!

Unterlagen und Anmeldung

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Bringen Sie zur Anmeldung bitte folgende Unterlagen mit:

  • Anmeldebogen für die Sekundarstufe I (Originalvordruck mit Hologramm)
  • Förderprognose zum Übergang in die Sekundarstufe I (Originalvordruck)
  • Kopien der Zeugnisse der Klassenstufen 5 und 6 plus Information über das Sozialverhalten
  • Gültiges Ausweisdokument des Elternteils (falls nur ein Erziehungsberechtigter anwesend sein kann, Vollmacht des anderen Elternteils)
  • Gegebenenfalls Kopie des Bescheides über sonderpädagogischen Förderbedarf

Bereiten Sie sich und Ihr Kind auf das Anmeldegespräch vor

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  • Informieren Sie sich über das Wahlpflichtangebot hier.
  • Bei der Anmeldung müssen jeweils ein Erst- und Zweitwunsch (für zugangsbeschränkte Angebote auch ein Drittwunsch) aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer A und Wahlpflichtfächer B angegeben werden.
  • Die Wahlpflichtfächer sollten die besonderen Neigungen beziehungsweise  Interessen und Stärken Ihres Kindes vertiefen.
  • Die Wahl ist in der Regel festgelegt für 2 Schuljahre (in den Fremdsprachen und Profilen für 4 Jahre).

Informationen zu den Wahlpflichtfächern finden Sie hier.

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Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Wahlpflichtfächer und beachten sie folgende generelle Hinweise:

  • Eine zweite Fremdsprache (Spanisch oder Französisch) kann nur als Erstwunsch gewählt werden.
  • Das Fach Französisch oder Spanisch wird für in der Regel für vier Jahre gewählt (vgl. Wahlpflichtfachinformationen).
  • Voraussetzung sind in der Regel gute oder mindestens befriedigende Leistungen in Deutsch und Englisch.
  • Das Interesse für die Profilklasse Englisch Bilingual setzt gute Kenntnisse der englischen Sprache voraus.
  • Für die Profilklasse Musik sollten grundlegende musische Kenntnisse vorhanden sein sowie Spaß am Gesang; das Spielen eines Instrumentes ist nicht Voraussetzung (vgl. Wahlpflichtfachinformationen)
  • Für die Erfüllung der Abiturvoraussetzungen kann die zweite Fremdsprache auch erst ab Klasse 11 gewählt werden.

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten

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Sehr geehrte Eltern,

mit der Aufnahme Ihres Kindes in unsere Schule ist die Verarbeitung zahlreicher Daten verbunden.

Mit diesem Schreiben informieren wir Sie, welche Daten wir von Ihnen und von Ihrem Kind verarbeiten, wofür diese benötigt werden, wie wir sie verarbeiten sowie über Ihre Rechte nach geltendem Datenschutzrecht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Rechtliche Grundlagen der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage von § 64 des Berliner Schulgesetzes1 (SchulG). Danach dürfen die Schulen personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen schulbezogenen Aufgaben erforderlich ist. Welche Daten in der Schule verarbeitet werden, wird insbesondere in den §§ 2 bis 8 Schuldatenverordnung2 festgelegt. Bereits vor der Aufnahme Ihres Kindes in die Grundschule hat die Meldebehörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) der Schulbehörde (Bezirksamt) Ihres Wohnsitzes die in den §§ 7 und 8 der Meldedatenübermittlungsverordnung3 dafür vorgesehenen Daten zur Sicherung des Schulbesuchs übermittelt. Diese Daten, den in der Grundschule erstellten Schülerbogen sowie – wenn vorhanden – den sonderpädagogischen Förderbogen erhalten wir von der abgebenden Grundschule, nachdem Ihr Kind bei uns aufgenommen wurde.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht durch Rechtsvorschriften geregelt sind, führen wir nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung durch. Es kann sich dabei beispielsweise um Ihre E-Mail-Adresse oder um das Aufnehmen und Verwenden von Fotos und Videos Ihres Kindes handeln.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist insbesondere die bestmögliche schulische Förderung Ihres Kindes (gegebenenfalls ist dazu die Erstellung von Gutachten und Förderplänen erforderlich). Die Vorschriften dazu finden Sie beispielweise in den §§ 15 bis 18 der Sekundarstufe I-Verordnung. Weitere Zwecke sind die Unterrichtsplanung und -gestaltung, das Erstellen von Zeugnissen, die Schulgesundheitspflege (§ 52 Schulgesetz). Hinzu kommen die Schulstatistik (schülerbezogene Merkmale der Schulstatistik finden Sie in § 17 der Schuldatenverordnung), die Überwachung der Schulpflicht, die Kontaktaufnahme mit Ihnen, erforderlichenfalls die Durchführung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §§ 62 und 63 des

Harald Schwarz Schulleiter info@brecht-oberschule.de Torsten Mielke Regionaler Datenschutzbeauftragter torsten.mielke@senbjf.berlin.de

Schulgesetzes sowie die Evaluation und Qualitätssicherung der schulischen Arbeit gemäß §§ 9 und 65 Absatz 1 des Schulgesetzes und der Verordnung über schulische Qualitätssicherung und Evaluation.

Die Erhebung der Staatsangehörigkeit, des Geburtslandes sowie bei nichtdeutschem Geburtsland das Jahr des Zuzuges nach Deutschland im Rahmen der Schulstatistik erfolgt auf Beschluss der Kultusministerkonferenz. Die Merkmale „nichtdeutsche Herkunftssprache“ und „Kommuni-kationssprache in der Familie“ werden zur Berechnung der Personalausstattung der Schule verwendet.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Innerhalb der Schule sind Lehrkräfte, weiteres pädagogisches Personal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule (insbesondere Schulsekretärinnen bzw. Schulsekretäre) Empfänger von personenbezogenen Daten.

Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies durch eine Rechtsvorschrift erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Erlaubnisvorschriften sind für die Übermittlung an Behörden zum Beispiel § 64 Absatz 3 und für die Übermittlung an Träger der freien Jugendhilfe, Ausbildungsbetriebe und Privatpersonen § 64 Absätze 5 bis 7 des Schulgesetzes.

Auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung (§ 66 Nr. 8 des Schulgesetzes in Verbindung mit § 17 der Schuldatenverordnung) stellen wir der Statistikstelle der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung regelmäßig Daten unserer Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, aber ohne Namen, ohne den Tag der Geburt und ohne genaue Anschriften. Die Schulnummer und die Bezeichnung der Klasse werden als Hilfsmerkmale übermittelt. Wir übermitteln außerdem personenbezogene Daten an das örtlich zuständige Schulamt (im Bezirksamt) im Rahmen der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern. In Einzelfällen übermitteln wir der örtlich zuständigen Schulaufsicht im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen personenbezogene Daten einer Schülerin oder eines Schülers. Ebenfalls in Einzelfällen übermitteln wir dem örtlichen Schulamt nach fünf unentschuldigten Fehltagen eine Schulversäumnisanzeige zur Überwachung der Schulpflicht. Wir übersenden Unterlagen, die über Ihr Kind in der Schule entstanden sind, bei einem Schulwechsel an die aufnehmende Schule, sofern dies von § 10 der Schuldatenverordnung vorgesehen ist. Soweit es im Einzelfall zur Unterstützung Ihres Kindes erforderlich ist, übermitteln wir personenbezogene Daten an das Jugendamt (im Bezirksamt) oder an das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) zur Klärung der Frage, ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, oder bei Beratungsbedarf der Schule. Das SIBUZ umfasst Fachdienste der Schulaufsichtsbehörde (der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung) und unterliegt der in § 203 des Strafgesetzbuchs geregelten Schweigepflicht.

Dauer der Speicherung

Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach der Schuldatenverordnung (§ 11 und § 13). Kopien der Abgangs- und Abschlusszeugnisse bzw. Unterlagen zum Nachweis des Schulbesuchs bewahren wir 50 Jahre auf; Prüfungsunterlagen zehn Jahre; Kurs- und Anwesenheitsnachweise in der gymnasialen Oberstufe fünf Jahre; Schülerbögen werden zwei Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin bzw. der Schüler die Berliner Schule verlassen hat, vernichtet, sofern die allgemeinbildende Schule mindestens 10 Jahre lang besucht worden ist. Weitere Informationen finden Sie unter:

www.egovschool-berlin.de/datenschutzbriefe à 9. Anlage Nr. 1.

Personenbezogene Daten, die Lehrkräfte mit Genehmigung der Schulleitung auf privateigenen Geräten verarbeiten, werden entsprechend der Schuldatenverordnung gelöscht, spätestens ein Jahr nachdem die Schülerin oder der Schüler von der Lehrkraft nicht mehr unterrichtet wird.

Ihre Rechte

Ihre Rechte sind in den Artikeln 15 bis 18 sowie 20 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – geregelt.

Sie können insbesondere

1. formlos Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie zu welchen Zwecken auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten und an wen sie ggf. übermittelt werden sowie über

die Speicher- bzw. die Aufbewahrungsdauer. Sie haben auch Auskunftsrechte über die Verarbeitung der Daten ihres Kindes. Sie können eine Kopie der personenbezogenen Daten Ihres Kindes und Ihrer Person verlangen. Die erste Kopie muss Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

2. Sie können die Berichtigung fehlerhafter Angaben verlangen. Wir werden dann gemäß Artikel 19 der DSGVO auch die Empfänger der fehlerhaften Angaben von der Berichtigung informieren.

3. Sie können eine Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten widerrufen, wenn und soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten zukünftig nicht mehr durch uns verwendet und unverzüglich aus unserem Datenbestand gelöscht.

4. Sie haben gemäß Artikel 21 DSGVO das Recht, auf Grund Ihrer besonderen Situation der Verarbeitung Ihrer oder der personenbezogenen Daten Ihres Kindes auf Grund seiner besonderen Situation zu widersprechen. Wenn Sie Widerspruch erheben und wir keine vorrangigen berechtigten Gründe für die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten haben, können Sie die Löschung dieser Daten verlangen. Das Recht zum Widerspruch haben Sie jedoch nicht, wenn wir zu den Verarbeitungsvorgängen, denen Sie widersprechen wollen, rechtlich verpflichtet sind (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO). Eine rechtliche Verpflichtung besteht immer dann, wenn ein Verarbeitungsvorgang durch eine Rechtsvorschrift ausdrücklich vorgeschrieben ist.

5. Sie haben unter den in Artikel 18 der DSGVO genannten Voraussetzungen das Recht zu verlangen, dass Ihre oder die Daten Ihres Kindes nur noch eingeschränkt verarbeitet werden dürfen – zum Beispiel, bis über einen von Ihnen erhobenen Widerspruch abschließend entschieden ist. Eingeschränkte Verarbeitung bedeutet, dass die Daten – von der Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder unter besonderen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen.

6. Sie haben unter den in Artikel 17 der DSGVO genannten Voraussetzungen das Recht, die Löschung der personenbezogenen Daten Ihres Kindes oder Ihrer Person zu verlangen – zum Beispiel, wenn diese Daten für den Zweck, zu dem sie verarbeitet werden, nicht mehr erforderlich sind oder wenn sie unrechtmäßig verarbeitet werden. Zwei weitere Beispiele wurden unter 4. (erfolgreicher Widerspruch) und 3. (widerrufene Einwilligung) bereits genannt.

7. Sie haben das Recht, sich an eine Aufsichtsbehörde z.B. Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstr. 219, 10969 Berlin, E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de zu wenden.

Weitergehende Informationen:

Schulgesetz des Landes Berlin und Schuldatenverordnung: www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften

Hinweise zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung auf der Seite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: www.datenschutz-berlin.de

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Haugk

stellvertretender Schulleiter

Bewerbung zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe / Sek II Schuljahr 2024/25

Der Bewerbungszeitraum für Schüler:innen anderer Schulen für die 11. Klasse / Einführungsphase (3-jährige Form) und die Qualifikationsphase (Q1-Q4) beginnt ab Dienstag, 13.2.2024 nach den Winterferien 2024.

Persönliche Fragen beantworten wir gern am Elternsprechtag (15.02.2024), und auf den Informationsabenden in der Aula (Übergang 11 nach 12 am 13.2.2024 | Übergang 10 nach 11 am 15.02.2024).

Alle Schüler:innen der BBO erhalten die Anmeldeformulare direkt von der Klassenleitung bzw. der Oberstufenleitung.

Vorrangig erhalten Schüler:innen anderer Schulen einen Schulplatz, wenn die BBO im EALS als Erstwunsch eingetragen ist.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (s.u.) für den 11. Jg. (E-Phase) bzw. die Qualifikationsphase (Quali) reichen Sie bitte per Post oder persönlich ein:

  • Anmeldeformular (als Download verfügbar, s.u.), Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich bei nicht volljährigen Schüler:innen
  • Kopien der letzten beiden Zeugnisse (Endjahreszeugnis 2023 und Halbjahreszeugnis 2023/2024 und Kopien des                                                                                                                                       Arbeits- und Sozialverhaltens (10. Jg.) bzw. Zeugnis des 1. Semesters
  • Bescheinigungen über Ausbildungen, wenn der Schulbesuch ab- oder unterbrochen wurde.

Nutzen Sie bitte das entsprechende Anmeldeformular sowie die Informationen zu den Belegverpflichtungen:

Um Ihnen eine voraussichtliche Zusage bzw. eine zeitnahe Antwort geben zu können, ist eine frühzeitige Bewerbung im Februar/März sinnvoll.
Die verbindliche Aufnahme in unsere gymnasiale Oberstufe ist nur möglich, wenn Sie uns Ihr MSA-/Abgangszeugnis bis zum letzten Schultag, Mittwoch, den 17.7.2024 bis 13.00 Uhr persönlich vorlegen.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren:

Gern bieten wir auch Schüler:innen des Gymnasiums die Möglichkeit, an unserer Schule die 2- oder 3-jährige Form der gymnasialen Oberstufe zu besuchen, d.h. entweder in die Einführungsphase (3-jährige Form) oder in die Qualifikationsphase (2-jährige Form) überzugehen.

Nach der Durchsicht der von Ihnen eingereichten Unterlagen, werden wir Ihnen einen vorläufigen Bescheid geben, wenn wir Sie zum kommenden Schuljahr in die gymnasiale Oberstufe aufnehmen können. Sie erhalten mit diesem Schreiben eine vorläufige Zusage, die erst verbindlich wird, wenn Sie uns zurückmelden, ob Sie die Bewerbung aufrechterhalten möchten, dann müssen Sie auch den Anmeldeleitbogen (EALS) einreichen, in dem die BBO als Erstwunsch angegeben ist.

Bis spätestens am letzten Schultag des Schuljahres müssen alle Bewerber*innen das MSA-Zeugnis mit dem Vermerk über die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe persönlich vorlegen und eine Kopie abgeben. Erst wenn uns alle Unterlagen vorliegen und wir die Angaben geprüft haben, können wir Aufnahmebestätigungen erteilen.

Wir – die Oberstufenleitung – sind für Sie per E-Mail erreichbar:

Herr Wenzel: m.wenzel@brecht-oberschule.de
Frau Horschig: n.horschig@brecht-oberschule.de

oder telefonisch: 030 / 330899-14

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen