Was ist das Reflektorium?

Wenn Schüler*innen an der Bertolt-Brecht-Oberschule den Unterricht erheblich stören und auf Ermahnungen / Umsetzen / andere pädagogische Maßnahmen der Lehrkräfte nicht reagieren, können sie von der Lehrkraft ins Reflektorium in den Freizeitbereich geschickt werden. Den Schüler*innen wird dies mit dem Aushändigen des Zettels als letzte Warnung angekündigt. Das heißt, sie haben die Möglichkeit, ihr Verhalten auch im Unterricht noch zu ändern, und erst wenn sie dies nicht tun, werden sie ins Reflektorium geschickt.

Im Reflektorium erarbeiten die Schüler*innen dann weitgehend selbstständig einen Plan, wie sie im Unterricht der Lehrkraft, die sie ins Reflektorium geschickt hat, so am Unterricht teilnehmen können, dass die 3 folgenden Grundsätze geachtet werden:

Jede Schüler*in hat das Recht ungestört zu lernen.
Jede Lehrer*in hat das Recht ungestört zu unterrichten.
Jede*r muss stets die Rechte der anderen respektieren.

In den folgenden 3 Wochen versuchen die Lehrkraft und die Schüler*innen dann gemeinsam, die von den Schüler*innen gesetzten Ziele zu erreichen. Außerdem sollen sich die Schüler*innen für ihr störendes Verhalten bei ihrem Kurs entschuldigen, da sie auch andere vom Lernen abgehalten haben.

Die Eltern sollen über das Reflektorium immer informiert werden, deswegen mussten Sie den Reflektoriumszettel abzeichnen. Es ist auch vorgesehen, dass Lehrkräfte, die Ihr Kind wiederholt ins Reflektorium schicken, mit Ihnen ein Elterngespräch führen.

Ich will mich beraten!

Wenn Sie glauben, dass es Gründe gibt, wieso Ihr Kind im Unterricht stört, oder Sie mit der Bertolt-Brecht-Oberschule gemeinsam daran arbeiten wollen, dass es in Zukunft im Unterricht besser läuft, können Sie gerne auf uns, das Team im Freizeitbereich zukommen, um die individuelle Situation Ihres Kindes zu besprechen.

Unsere Kontaktdaten und die zuständigen Personen für den Jahrgang Ihres Kindes finden Sie auf unserer Website.